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   FG Saarland, 22.06.1994 - 1 K 162/93   

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FG Saarland, 22.06.1994 - 1 K 162/93 (https://dejure.org/1994,4546)
FG Saarland, Entscheidung vom 22.06.1994 - 1 K 162/93 (https://dejure.org/1994,4546)
FG Saarland, Entscheidung vom 22. Juni 1994 - 1 K 162/93 (https://dejure.org/1994,4546)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1994, 939
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Saarland, 08.02.1994 - 1 K 135/93

    Körperschaftsteuer; Vereinbarung einer Überstunden-Vergütung mit beherrschenden

    Auszug aus FG Saarland, 22.06.1994 - 1 K 162/93
    Der Senatsvorsitzende hat die Beteiligten auf das Urteil des Senats vom 8. Februar 1994 - 1 K 135/93 - (Bl. 81) sowie das rechtskräftige Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 9. Dezember 1992 (EFG 1994 S. 220) hingewiesen (Bl. 87).

    Im Hinblick darauf verzichtet der Senat gemäß § 105 Abs. 5 Finanzgerichtsordnung - FGO - auf weitere einschlägige Ausführungen, zumal das den Beteiligten bekanntgegebene Senatsurteil vom 8. Februar 1994 - 1 K 135/93 - (S. 9 bis 11) hierzu ebenfalls Darlegungen enthält.

    Der Senat hält an den in seinem rechtskräftigen Urteil vom 8. Februar 1994 - 1 K 135/93 - (S. 15/16) zum Ausdruck gebrachten grundsätzlichen Bedenken gegen eine Überstundenregelung für Gesellschafter-Geschhäftsführer fest; er sieht sich hierin auch durch das nachträglich veröffentlichte rechtskräftige Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 9. Dezember 1992 - 4 K 1284/92 (EFG 1994, 220) bestärkt.

    Zum anderen beruhen sie auf dem Umstand, daß der Geschäftsführer sich in einem solchen Falle "selbst kontrollieren" würde, da der üblicherweise die Arbeitszeiten überwachende Arbeitgeber hier mit der Person des Arbeitnehmers identisch wäre (vgl. Senatsurteil vom 8. Februar 1994 - 1 K 135/93).

  • FG Hessen, 09.12.1992 - 4 K 1284/92

    Qualifizierung von Überstundenvergütungen als verdeckte Gewinnausschüttung

    Auszug aus FG Saarland, 22.06.1994 - 1 K 162/93
    Der Senatsvorsitzende hat die Beteiligten auf das Urteil des Senats vom 8. Februar 1994 - 1 K 135/93 - (Bl. 81) sowie das rechtskräftige Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 9. Dezember 1992 (EFG 1994 S. 220) hingewiesen (Bl. 87).

    Der Senat hält an den in seinem rechtskräftigen Urteil vom 8. Februar 1994 - 1 K 135/93 - (S. 15/16) zum Ausdruck gebrachten grundsätzlichen Bedenken gegen eine Überstundenregelung für Gesellschafter-Geschhäftsführer fest; er sieht sich hierin auch durch das nachträglich veröffentlichte rechtskräftige Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 9. Dezember 1992 - 4 K 1284/92 (EFG 1994, 220) bestärkt.

    Außerdem sieht der Anstellungsvertrag keine feste Arbeitszeit des Geschäftsführers vor, die eine Überwachung der Überstunden ermöglicht hätte (so auch Hessisches FG, Urteil vom 9. Dezember 1992, aaO.).

  • BFH, 26.02.1992 - I R 124/90

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Einkommensminderung in Verbindung mit

    Auszug aus FG Saarland, 22.06.1994 - 1 K 162/93
    Jedoch hat der BFH mit Urteil vom 26. Februar 1992 I R 124/90 (BStBl. II 1992, 691) entschieden, daß Einkommensminderungen einer Kapitalgesellschaft aufgrund einer Vereinbarung, nach der sich der Tantiemenanspruch erhöht, wenn der Anspruchsberechtigte Empfänger einer verdeckten Gewinnausschüttung ist, ebenfalls verdeckte Gewinnausschüttungen sind.
  • BFH, 19.10.1965 - I 88/63 U

    Reisekosten an einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsührer einer

    Auszug aus FG Saarland, 22.06.1994 - 1 K 162/93
    Ist der Empfänger solcher Vorteile gleichzeitig wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, so liegt es nahe, aus diesen engen Beziehungen den Schluß zu ziehen, daß nicht betriebliche Gründe aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis, sondern die Rücksicht auf die maßgebende Stellung des Empfängers das Unternehmen zur Anerkennung einer nicht oder nur unzureichend belegten Forderung ohne Prüfung veranlaßt hat (vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1965 I 88/63 U, BStBl. III 1966, 72, betr. nicht belegte Reisekosten).
  • FG Saarland, 08.02.1994 - 1 K 157/93

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im finanzgerichtlichen

    Auszug aus FG Saarland, 22.06.1994 - 1 K 162/93
    Bereits die zeitliche Abfolge und die häufigen Änderungen der Vergütungsregelungen ab dem Jahre 1984 (siehe S. 4) machen deutlich, daß sich die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers an der laufenden wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft orientieren und darauf ausgerichtet sind, bei ihr nach Möglichkeit keine (ins Gewicht fallenden) Gewinne entstehen zu lassen, sondern diese über laufende Gehaltszahlungen (Betriebsausgaben; § 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz - EStG -) abzusaugen (vgl. auch die Senatsurteile vom 8. Februar 1994 1 K 157/93 und 1 K 225/93, n.v.).
  • FG Saarland, 08.02.1994 - 1 K 225/93

    Körperschaftsteuer; verdeckte Gewinnausschüttung im Falle der Pkw-Überlassung

    Auszug aus FG Saarland, 22.06.1994 - 1 K 162/93
    Bereits die zeitliche Abfolge und die häufigen Änderungen der Vergütungsregelungen ab dem Jahre 1984 (siehe S. 4) machen deutlich, daß sich die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers an der laufenden wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft orientieren und darauf ausgerichtet sind, bei ihr nach Möglichkeit keine (ins Gewicht fallenden) Gewinne entstehen zu lassen, sondern diese über laufende Gehaltszahlungen (Betriebsausgaben; § 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz - EStG -) abzusaugen (vgl. auch die Senatsurteile vom 8. Februar 1994 1 K 157/93 und 1 K 225/93, n.v.).
  • BFH, 19.03.1997 - I R 75/96

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Überstundenvergütung an

    b) Unerheblich ist, ob die Zahlung von Überstundenvergütungen an GmbH-Geschäftsführer unüblich oder üblich ist (zu dem Streit s. Urteil des Hessischen FG vom 9. Dezember 1992 4 K 1284/92, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 220; Urteile des FG des Saarlandes vom 8. Februar 1994 1 K 135/93, EFG 1994, 676; vom 22. Juni 1994 1 K 162/93, EFG 1994, 939; Urteil des FG Nürnberg vom 18. Juni 1996 I 227/95, EFG 1997, 181; Urteil des FG Köln vom 20. Juni 1995 13 K 1379/93, EFG 1996, 341; Urteil des FG München vom 21. Januar 1992 7 K 4531/89, nicht veröffentlicht; s. a. Urteil des FG Münster vom 22. März 1995 13 K 3836/93 F, G, EFG 1995, 1116; Beschluß des Hessischen FG vom 13. Dezember 1991 4 V 5579/91, EFG 1992, 415; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 19. Oktober 1995 6 K 163/93, EFG 1996, 157; - el - Der Betrieb 1988, 2432; Richter, GmbHR 1988, 447; Römer, Die Information über Steuer und Wirtschaft 1994, 750; GmbH-Steuerpraxis 1996, 101; Löhr, Neue Wirtschafts-Briefe 1995, Heft 6 S. 487 - Meinungen Stellungnahmen -).
  • FG Münster, 22.03.1995 - 13 K 3836/93
    a) Ob sich dies für die Überstundenvergütungen bereits daraus ergibt, daß solche für einen GmbH-Geschäftsführer überhaupt nicht wirksam vereinbart werden können (so insbesondere Finanzgericht des Saarlandes, Urteile vom 08.02.1994 1 K 135/93, EFG 1994, 676 ; vom 22.06.1994 1 K 162/93, EFG 1994, 939 m.w.N.; kritisch auch Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 09.12.1992 4 K 1284/92, EFG 1994, 220; a.A. Finanzgericht München, Urteil vom 21.01.1992 7 K 4531/89, n.v.; vgl. auch Römer, Inf 1994, 750), kann dahingestellt bleiben.

    Daher ist zu verlangen, daß auch die Überstundenvergütungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers jeweils monatlich abgerechnet und ausgezahlt werden (ebenso Hessisches Finanzgericht in EFG 1994, 220; Finanzgericht des Saarlandes in EFG 1994, 939, 940).

  • FG Nürnberg, 18.06.1996 - I 227/95
    Beide Aspekte schließen ein, daß die nicht entgoltene Ableistung von Überstunden der Position des Geschäftsführers "immanent" ist (vgl. Urteile des Finanzgerichts des Saartandes vom 08.02.1994 1 K 135/93 , Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 676 und vom 22.06.1994 1 K 162/93 , EFG 1994, 939 sowie des Hessischen Finanzgerichts vom 09.12.1992 4 K 1284/92 , EFG 1994, 220).
  • FG Hamburg, 29.06.2001 - II 202/00

    Überstundenvergütungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte

    In dem hier fraglichen Zeitraum ergab sich nämlich auch insoweit keineswegs ein einheitliches Bild: Während einige Gerichte bei der Vereinbarung und Zahlung von Überstundenvergütungen von verdeckten Gewinnausschüttungen ausgingen (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 9. Dez. 1992 4 K 1284/92, EFG 1994, 220; FG des Saarlandes, Urteil vom 8. Febr. 1994 1 K 135/93, EFG 1994, 676 und vom 22. Juni 1994 1 K 162/93, EFG 1994 939; FG Nürnberg, Urteil vom 18. Juni 1996 I 227/95, EFG 1997 181; FG Baden Württemberg, Urteil vom 19. Okt.
  • FG Saarland, 27.09.1995 - 1 V 182/95

    Körperschaftsteuer; Vereinbarung von Überstundenvergütungen mit alleinigem

    Der Senat hat sich in zwei Urteilen (FG Saarland vom 8. Februar 1994, 1 K 135/93, EFG 1994, 676 ; FG Saarland, Urteil vom 22. Juni 1994, 1 K 162/93, EFG 1994, 939) mit der Problematik von Überstundenvergütungen im Bereich der Geschäftsführerentgelte befaßt.
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